Seit dem 27. April werden in der Schweiz die Einschränkungen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus etappenweise gelockert. Am 27. Mai will der Bundesrat über weitere Schritte informieren.
Noch bis mindestens 8. Juni sind Gottesdienste und andere grössere Versammlungen verboten. Wann und wie das Gemeindeleben wieder aufgenommen werden kann, wird der Vorstand der VAC Schweiz – entsprechend der Weisungen des Bundesrates – kommunizieren. Er wird sich dabei am Vorgehen anderer Kirchgemeinden und den Empfehlungen der Schweizerischen Evangelischen Allianz orientieren.