Briefliche Abstimmung statt Mitgliederversammlung

Wegen des ab dem 16. März geltenden Versammlungsverbots musste die am 29. März 2020 vorgesehene Mitgliederversammlung der VAC Schweiz in der Kirche Ruhbank kurzfristig abgesagt werden. Der Vorstand der VAC hat Ende Juli entschieden, die Mitgliederversammlung in schriftlicher Form durchzuführen, wie dies in Artikel 6f der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates vorgesehen ist.

Bis am 28. August haben die Mitglieder die Möglichkeit, ihre Meinung auf einem Abstimmungsblatt einzutragen und dieses mit einem vorfrankierten Couvert einzusenden.