Information vom 17. Februar 2022

Der Bundesrat hat ab 17. Februar 2022 alle bisher aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Massnahmen aufgehoben bis auf die Maskentragpflicht an bestimmten Orten. Damit gelten für die Arbeit und die Veranstaltungen der Kirchgemeinden keine Einschränkungen mehr. Gottesdienste und andere Anlässe können wieder uneingeschränkt durchgeführt werden. Der individuelle Wunsch und die Möglichkeit, sich mit einer Gesichtsmaske zu schützen, sollte aber weiterhin beachtet werden.

Informationsschreiben vom 17. Februar 2022